Beratung, Diagnostik und Behandlung aller Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen
Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
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Vielen Dank für Ihr Interesse an der Logopädie am Aufseßplatz - es freut uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass seit Juni 2023 die Praxis unter einer neuen, erfahrenen Praxisinhaberin in gewohnter Qualität weitergeführt wird.
Für alle Fragen sowie (auch kurzfristige) Terminanfragen stehen wir Ihnen jederzeit über
Mobil/WhatsApp +49 163 5190218,
über das Kontaktformular oder per Mail unter
info@aufsessplatz-logopaedie.de
sehr gerne zur Verfügung!
WIE ARBEITET EIN LOGOPÄDE:
Die Aufgabe der Logopädin ist es, durch eine gezielte Behandlung die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen. Die Therapie findet in Einzelsitzungen, selten auch Gruppensitzungen statt. In der Regel wird ein- bis zweimal wöchentlich eine Therapie von 45 Minuten durchgeführt. Die Dauer der gesamten Therapie kommt auf Ausmaß und Störungsbild des Patienten an. In der ersten Stunde findet ein Anamnesegespräch statt und ein Befund wird erhoben.
WER DARF EIN LOGOPÄDISCHES REZEPT VERSCHREIBEN
Wer kann ein logopädisches Rezept verschreiben:
- Kinderärzte
- Hausärzte
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
Bitte kontaktieren Sie uns via Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wir werden uns bemühen, ihre Terminanfrage bestmöglich zu erfüllen!
KOSTENÜBERNAHME DER BEHANDLUNG
Logopädische Therapie zählt im deutschen Gesundheitssystem zu den sogenannten Heilmitteln. Heilmittelverordnungen (Rezepte) können von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern und Neurologen sowie Kieferorthopäden ausgestellt werden. Wenn Sie eine logopädische Behandlung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Arzt Ihres Vertrauens.
Beachten Sie bitte, dass die Therapie spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen muss. Manchmal kann es daher sinnvoll sein, zunächst einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren, bevor man die Verordnung beim Arzt abholt.
Die Kosten einer logopädischen Therapie werden sowohl von den gesetzlichen als auch, je nach Vertrag, von den privaten Krankenkassen übernommen.
ZUZAHLUNG UND REZEPTGEBÜHR
Als gesetzlich Versicherte sind Sie ab dem 18.Lebensjahr per Gesetz zu einer Zuzahlung der logopädischen Behandlung verpflichtet. Ihr Eigenanteil an den erhaltenen Leistungen beträgt 10% der gesamten Behandlungskosten, zuzüglich einer Rezeptgebühr von aktuell 10,00€ je Rezept.
In bestimmten Fällen können Sie seit dem 01.01.2004, einen Ausweis zur Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen. Der Ausweis gilt ab Ausstellungsdatum und muss jährlich neu beantragt werden.
Weitere Infos dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
UNSERE PRAXIS ZEICHNET SICH AUS DURCH:
- qualifizierte Therapeutinnen
- modernes Diagnostikmaterial
- flexible Termingestaltung
- laufende Fort- und Weiterbildungen
- helle, freundliche Therapieräume
- Mitglied im deutschen Bundesverband für Logopädie (dbL)